Unser Service

Trauerbegleitung

Der Tod hat sich in unserer Gesellschaft zurückgezogen, er ist ein Tabuthema geworden, mit dem Menschen sich oft erst dann beschäftigen, wenn sie selbst betroffen sind.
Der Verlust eines Menschen lässt viele in ein schwarzes Loch fallen, in dem es keine passenden Rituale mehr gibt, um den Abschied und die Trauer angemessen zu gestalten.
Doch Abschied, Tod und Trauer sind ein Teil unseres Lebens.
Trauer ist die Reaktion auf Verlust.
Trauer kann nicht in ein Schema gepasst werden, jeder Mensch trauert anders.
Trauer verlangt eine ruhige, warme und angenehme Atmosphäre, um mit aller Intensität Abschied nehmen und den Tod als Realität akzeptieren zu können.
Wir begleiten Sie auf Ihrem eigenen Weg und machen Ihnen Mut, sich Ihrer Trauer zu stellen, um mit dem Verlust leben zu lernen.
Der Tote geht NEUE WEGE, sowie auch Sie als Angehöriger lernen NEUE WEGE zu gehen.

Was ist Trauer?

Unter Trauer sind die psychischen Reaktionen zu verstehen, die nach dem Verlust einen nahe stehenden Menschen durch dessen Tod auftreten können.
Trauer ist keine Krankheit, sondern eine lebenswichtige Reaktion. Sie gehört zum Leben und zur Abschiednahme. Trauer ist bereits ein Teil der Verarbeitung eines Verlusts.
Sie wird in jedem individuell erlebt.
Der Trauer muß Raum und Zeit gegeben werden. Sie sollte nicht verdrängt werden. denn es ist eine unter Ärzten und Psychologen anerkannte Tatsache, dass unverarbeitete Trauer zu Krankheiten und seelischen Schäden führen kann.
Trauer äußerst sich in Form von körperlichen Reaktionen und Verhaltensweisen, die von den Einstellungen des Einzelnen zum Tode abhängen, aber auch von der Einstellung der Gesellschaft zum Umgang mit dem Tod und Trauer beeinflusst werden.
Zu den mit der Trauer verbundenen Gefühlen gehören Verlassenheit, Einsamkeit, Hilflosigkeit, Beklemmung, Wut, Angst, Zorn und manchmal auch Erleichterung.
Trauer kann sich jedoch auch körperlich auswirken, und zwar in Müdigkeit, Überempfindlichkeit gegen Lärm, Muskelschwäche, Magenschmerzen, Atemnot und Schüttelfrost.
Zur Trauer gehören Tränen. Tränen sind der Beginn des Trostes, sie machen uns frei zu neuem Handeln.
Wichtig für die Verarbeitung von Trauer ist es, dass der erlittenen Verlust vergegenwärtigt und “verarbeitet” wird. Verzichten Sie deshalb nicht darauf, von Ihrem Verstorbenen Abschied zu nehmen, berühren Sie ihn und nehmen Sie Ihn ein letztes Mal in den Arm.
Der Bestatter Ihres Vertrauens hilft Ihnen dabei. Er sorgt dafür, dass der Verstorbene hygienisch behandelt wird, dass Sie im Trauerhaus, im Abschiedsraum Ihres Bestatters oder auch auf dem Friedhof den Verstorbenen noch einmal sehen und Zwiesprache mit Ihm halten können.
Um Trauer zu bearbeiten, ist das Gespräch erforderlich. Wenn sich die Umwelt nach einigen Tagen oder Wochen wieder dem Alltagsgeschehen zuwendet, dann braucht der Trauernde Gesprächspartner, die ihm zuhören und mit ihm über den Verstorbenen sprechen können. Scheuen Sie sich nicht, sich auch nach 1-2 Wochen oder nach Monaten an den Bestatter Ihres Vertrauens zu wenden, um mit ihm über Ihr Verhältnis zum Verstorbenen, über die Reaktion in Ihrer Umwelt sowie über Ihre alltäglichen Sorgen zu sprechen.
Der Bestatter wird sich Ihrer annehmen, er wird Ihnen zuhören und Sie für den Fall, dass er nicht selber helfen kann, an Personen verweisen, die die gleichen Erfahrungen gemacht haben.

Überführungen

Überführungen sind notwendig um den Verstorbenen vom Krankenhaus bzw Trauerhaus zur Aufbahrungshalle oder Krematorium und letztlich zum Friedhof zu fahren.
Wir sorgen dafür das diese letzten Fahrten in Würde und mit dem größten Respekt vor dem Verstorbenen geschehen.
Dafür stehen uns Bestattungswagen zur Verfügung.

Vorsorge

Haben Sie Vorstellungen von Ihrer eigenen Bestattung?

Reden Sie mit Ihren Familienmitglieder, Freunden und Bekannten über Ihre Beerdigung und machen Sie in Ihrem Umfeld Ihre individuelle Bestattung zu einem natürlichen Thema. Legen Sie eine Mappe an mit Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen für eine Beerdigung.Hinterlegen Sie diese Mappe an einem für alle bekannten Ort. Geben Sie Personen Ihres Vertrauens konkrete Hinweise. Vorsorge heißt, sich frühzeitig mit vielen Informationen zu versorgen.
Mit einer Vorsorge haben Sie die Gewißheit,daß alle mit Ihnen zu Lebzeiten getroffenen Vereinbarungen jederzeit und überall in Deutschland wunschgemäß erfüllt werden.Bei allen Fragen, die Sie zu diesem Thema haben, begleiten wir Sie.
(z. B. Testamentseröffnung, Beantragung eines Erbscheines, Abmeldung weiterer Sachversicherungen, Bankangelegenheiten, usw.).

Vorsorgevollmacht

Viele Menschen glauben, das im Ernstfall die Familie rechtswirksam für ein weiteres Familienmitglied handeln kann. Das ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten findet sich in § 164 ff. BGB, das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB.
Quelle: wikipedia

Erbfolge

In Deutschland gibt es die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, die Verwandten des Verstorbenen sowie der Ehepartner sind erbberechtigt.
Hinterlässt der Verstorbene jedoch Kinder bzw. Enkelkinder, sind andere Verwandte vom gesetzlichen Erbe ausgeschlossen.
In den Fällen in denen die gesetzliche Erbfolge nicht gewollt ist, brauchen Sie ein Testament.


TESTAMENT
Ein Testament muss handschriftlich geschrieben sein. Versehen mit Vor – und Nachnamen, dem Ort und dem Datum.Hinterlegen Sie das Testament beim Nachlassgericht um sicherzugehen das Ihr Testament auch gefunden wird.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.
Die Verfügung muss in schriftlicher Form mit Ort und Datum versehen vorliegen. Die handschriftliche Form ist nicht vorgeschrieben, die eigenhändige Unterschrift ist jedoch zwingend notwendig.
Wenn Sie eine Person ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten ernennen möchten, muss diese Person klar benannt werden und dieses mit seiner eigenen Unterschrift bestätigen.
Legen Sie fest das diese Person entscheidungsberechtigt und vertretungsberechtigt ist. Dadurch sind Pfleger und Ärzte der Schweigepflicht dieser Person gegenüber entbunden.
Setzen Sie sich mit dem Thema ernsthaft auseinander. Sie können Formulare nutzen die vielfacher Form im Internet existieren.
Formulieren Sie deutlich welche medizinischen Maßnahmen für Sie in Frage kommen.
Halten Sie Rücksprache mit dem Arzt ihres Vertrauens. Erwähnen Sie die Aussprache mit Ihrem Arzt auch in der Patientenverfügung.
Lassen Sie Zeugen unterschreiben die Bestätigen können, das sie im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Diese Zeugen dürfen aber nicht Ihre Bevollmächtigten sein.
Zu dem jetzigen Zeitpunkt ist eine notarielle Beglaubigung nicht notwendig.
Erneuern Sie die Unterschriften auf der Patientenverfügung in kürzeren Abständen. Damit ist gewährleistet , das die Patientenverfügung auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Ihren Willen entspricht.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen entfaltet, wenn es tatsächlich erforderlich wird (§ 1896 BGB).
Quelle: wikipedia
Legen Sie rechtzeitig fest wer Ihr Betreuer im Ernstfall werden soll. Sie können aber auch festlegen wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Beides ist für das Vormundschaftsgericht bindend.

  • Die Verfügung muss schriftlich verfasst werden.

  • Unterzeichnen Sie mit Vor- und Nachnamen, Ort und Datum.

  • Lassen Sie sich Ihre Verfügung von einem Zeugen unterzeichnen. Er bestätigt damit das Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind.

  • Eine notarielle Beglaubigung brauchen Sie nicht.

  • Aktualisieren Sie die Unterschriften in nicht zu langen Abständen.