Im Überblick - Wie das Andenken bewahrt wird

Vor der Beisetzung

Der Verstorbene wird durch fachkundige Mitarbeiter vom Sterbeort abgeholt, dann meist im Bestattungshaus eingebettet und später zum Friedhof überführt. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich die Angehörigen und Freunde von dem Verstorbenen noch einmal in aller Ruhe verabschieden können.
In diesen Tagen werden üblicherweise die Trauerdrucksachen verschickt und eine Anzeige in die Zeitung gesetzt, damit Freunde und Verwandte über den Termin der Trauerfeier informiert sind. Der Text und die Gestaltung der Drucksachen und der Zeitungsanzeige können ebenfalls vorab festgelegt werden, ebenso, an wen die Trauerdrucksachen verschickt werden.

Gestaltung der Trauerfeier

Die Trauerfeier selbst kann entweder am Sarg stattfinden, oder – bei einer Feuerbestattung – auch an der Urne.In der Regel wird vor und nach der Ansprache eines Geistlichen oder eines weltlichen Redners ein Musikstück gespielt.
Das gebräuchlichste Musikinstrument hierbei ist die Orgel – beliebt sind aber auch Trompete, Cello oder ein Sänger.
Die Atmosphäre der Trauerfeier wird unter anderem durch die ausgewählten Blumen , Kränze oder personenbezogene Dekoration bestimmt. Die Auswahl der Blumen richtet sich dabei nach persönlichen Geschmack und jahreszeitlichen Gegebenheiten.
Bei einer Erdbestattung geht die Trauergemeinde nach der Trauerfeier zum Grab. Dort nimmt man von dem Verstorbenen Abschied und wirft als symbolische Geste drei kleine Schaufeln Erde oder einen kleinen Blumenstrauß in das Grab.
Das offene Grab wird vom Friedhof oder dem Bestattungsunternehmen geschlossen sobald sich die Trauergemeinde entfernt hat.
Bei der Feuerbestattung bestehen folgende Möglichkeiten : die Trauergemeinde verabschiedet sich in der Feierhalle von dem Verstorbenen. Anschließend wird der Sarg ins Krematorium überführt. Je nach Region kann die Urne auch einige Zeit nach der Abschiednahme beigesetzt werden.Ebenso kann die Trauergemeinde an der Urne,mit anschließender Beisetzung im Einzel- oder Urnenwahlgrab Abschied nehmen.
Seebestattung wird gewünscht von und für Menschen mit besonderer Verbundenheit zum Meer. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen und erhalten eine Seekarte und eine Urkunde mit den genauen Koordinaten des Beisetzungsortes.

Grabmal

Ein Grabmal ist eine Gedenkstätte für die Lebenden und die Erinnerung an den Verstorbenen.Grundsätzlich kann auf jedem Wahl– und Reihengrab ein Grabmal aufgestellt werden. Allerdings ist dabei immer die entsprechende Friedhofssatzung beachten.
Bei der Auswahl des Grabmals empfiehlt sich der Rat eines Experten, weil für diese Festlegung detaillierte Sachkenntnis erforderlich ist:

  • Art des Grabmals ( Grabstein,Eisen –oder Holzkreuz )

  • Form, Farbe und Beschaffenheit

  • Größe und Position (stehend oder liegend)

  • Inschrift

  • Preis

Auch bei dieser Entscheidung helfen wir Ihnen und vermitteln kompetente Partner.

Grabpflege

Nach einigen Wochen oder Monaten muss das Grab gärtnerisch angelegt werden, bei einer Urnenbeisetzung kann dies auch sofort erfolgen.
Falls niemand in der Lage oder gewillt ist, das Grab danach über Jahre zu pflegen, sollte eine Grabpflege sichergestellt werden.
Dies geschieht in aller Regel durch einen Dauergrabpflegevertrag mit einer Gärtnerei, die wir gerne vermitteln können.

Die Todesbescheinigung

Wenn ein Angehöriger zuhause gestorben ist und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden. Der Verstorbene wird vom Arzt untersucht um den Zeitpunkt und die Todesursache festzustellen. Bestätigt der Arzt eine natürliche Todesursache, wird die Todesbescheinigung ausgestellt. Die Todesbescheinigung benötigen Sie um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Dieses kann auch vom Bestatter übernommen werden. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt in der Regel der Träger diese Formalitäten.
Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, kann der Leichnam zur Feuerbestattung oder Erdbestattung freigegeben werden.
Möchten Sie sich von Ihren verstorbenen Angehörigen in vertrauter Umgebung verabschieden, können Sie den Verstorbenen bis 36 Stunden im Hause aufbahren. Es empfiehlt sich die Hilfe des Bestatters in Anspruch zu nehmen.
Anschließend wird der Leichnam vom Bestatter Ihres Vertrauens in eine Leichenhalle überführt.


DIE STERBEURKUNDE
Gehen Sie mit der Todesbescheinigung zum Standesamt um die Sterbeurkunde zu beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Das sollte spätestens am folgenden Werktag geschehen. Dieser Weg kann Ihnen vom Bestatter abgenommen werden.
Mit der Sterbeurkunde stellen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder der Testamentseröffnung beim Nachlassgericht.